Untermiete

Möchten Sie Ihr Mietobjekt oder Teile davon untervermieten, so brauchen Sie vorgängig unsere schriftliche Zustimmung. Ebenfalls müssen Sie uns eine Kopie des Untermietvertrages und eine ID-Kopie zukommen lassen. Sollte im Gegenzug ein:e andere:r Untermieter:in ausziehen, müssen Sie uns dies ebenso unverzüglich melden.

Wir empfehlen Ihnen das entsprechende Untermietformular vom HEV zu verwenden.

Beachten Sie bitte, dass wir für unsere administrativen Aufwendungen pro Untermieterwechsel einen Unkostenbeitrag von CHF 110.00 zzgl. MwSt. weiterverrechnen müssen.