Untermiete
Möchten Sie Ihr Mietobjekt oder Teile davon untervermieten, so brauchen Sie vorgängig unsere schriftliche Zustimmung. Ebenfalls müssen Sie uns eine Kopie des Untermietvertrages und eine ID-Kopie zukommen lassen. Sollte im Gegenzug ein:e andere:r Untermieter:in ausziehen, müssen Sie uns dies ebenso unverzüglich melden.
Wir empfehlen Ihnen das entsprechende Untermietformular vom HEV zu verwenden.